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Verwaltungsgerichtshof macht den Weg frei für den Bau des MEDZENTRUMs Schramberg

Geschrieben von MEDZENTRUM | Apr 4, 2017 9:09:00 AM

Schramberg. Ein großer Erfolg für die MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG und die Stadt: Mit Beschluss vom 29. März 2017 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim den Antrag einiger Anwohner abgelehnt, die Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das MEDZENTRUM eingelegt hatten. Mit dem Antrag sollte der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung erhalten, was das Verwaltungsgericht Freiburg zunächst auch so bestätigt hatte. Die nächste Instanz, der VGH Mannheim, hat nun aber anders entschieden und den Antrag abgelehnt. Das bedeutet: Der Weg ist frei für den Bau des Ärztehauses in der Schramberger Talstadt. Und zwar endgültig, denn der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar.

 

Hintergrund: Die Anwohner hatten im Frühjahr 2016 Widerspruch gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung für das MEDZENTRUM Schramberg eingelegt. Die Begründung: Es gäbe für das Gebiet, in dem das Baugrundstück liegt, keinen Bebauungsplan. Ihrer Einschätzung nach sei dieses Gebiet als allgemeines Wohngebiet einzustufen und somit die Errichtung eines Ärztehauses mit seiner gewerblichen Nutzung nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte diesen Widerspruch zunächst anerkannt und eine aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung angeordnet. Mit dem Bau durfte also nicht begonnen werden.

„Die Chancen für die Widerspruchsführer standen niemals gut“

Dagegen hatten wiederum die Stadt Schramberg und auch die Bauherrin, die MEDZENTRUM Schramberg GmbH & Co. KG, Beschwerde beim VGH eingelegt. Parallel dazu hatte der Gemeinderat einen Bebauungsplan für das Gebiet „Ärzte- und Gesundheitszentrum Schramberg“, Talstadt West aufgestellt. Nun hat der VGH seine Entscheidung getroffen.

 

Kay Schulz, der zuständige Fachanwalt für Verwaltungsrecht der HFBP Rechtsanwälte – jener Kanzlei, die die Bauherrin juristisch begleitet –, kommentiert die Lage folgendermaßen: „Wir freuen uns über die Entscheidung des VGH, wir haben aber auch nichts anderes erwartet. Die Chancen für die Widerspruchsführer standen niemals gut. Spätestens seit die Stadt den Bebauungsplan für das Gebiet „Ärzte- und Gesundheitszentrum Schramberg“, Talstadt West, aufgestellt hat, gibt es eine sichere Rechtsgrundlage für den Bau.“ 

 

Mit den ersten vorbereitenden Arbeiten für den Bau des MEDZENTRUMs Schramberg soll in den nächsten Wochen begonnen werden.